Um das hier zu überbieten, müssen sich die Anwälte dieser Welt anstrengen: Im Rent a SEO Blog erschien ein Posting über die indische Toplevel-Domain .in betreffende SEO-Fragen. Genauer werde ich das an dieser Stelle nicht ausführen, sonst bekomme ich wohlmöglich selbst noch Ärger.

Jedenfalls sahen die Betreiber der Singlebörse www.in-ist-drin.de wegen der Überschrift der des Artikels ihr Markenrecht verletzt und schicken eine Abmahnung mit einem Streitwert von 10.000€ (!) auf den Weg. Wenn man es nicht selbst liest, mag man es kaum glauben.