Wie Golem.de berichtet hat eine US-Anwaltskanzlei in ihren Nutzungsbedingungen einen Passus versteckt, der es verbietet, dass man sich den Quellcode der Seite ansieht.
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Seltsam. Dabei sieht doch jeder… ehm… hat man mir erzählt dass es da außer einem Tabellenlayout nichts schützenswertes zu holen gibt. Kopien anlegen darf man auch nicht, d.h. wer einen Browser mit Cache-Funktion hat, ist wohl jetzt dran. Ebenfalls verboten ist es, Links auf die Website besagter Kanzlei zu setzen. Dann wollen wir uns mal zurücklehnen und sehen, wie lange es dauert bis Golem verklagt wird…
serious ¶
20. Oktober 2007, 06:55 Uhr
is nur wichtigtuerei. nachdem der quelltext das is, was dir zugesandt wird haben sie meiner meinung nach das ganze an dich abgetreten. wie der browser es anzeigt is ja dann nur interpretationssache des selbigen (beim einen mehr, beim anderen weniger nach bestimmten regeln).
Wenn sie den Quelltext verschlüsseln würden und ihn dann mit javascript entschlüsseln wär das imo schon was anderes, da man was tun muss um ihn zu entschlüsseln, aber man kann nicht jemandem einen quelltext schicken und ihm dann verbieten ihn sich anzusehn (was auch sicher jedes gericht der welt bestätigen wird).
Das selbe gilt für links: wenn sie den link frei zugänglich machen, sollte es nicht verboten sein darauf zu linken. wenn der link "geschützt" wird, also z.b. über javascript in nem fenster mit ausgeschalteter adressleiste is das quasi wieder was anderes.
eigentlich sollt man da klage einreichen gegen die typen weil sie damit offensichtlich versuchen die user zu verwirren und zu verunsichern und sich dann daran zu bereichern (durch nicht begründete abmahnungen)