Der Bundesgerichtshof entschied heute: Betreiber von Internetforen haften für eventuell gepostete Beleidigungen, selbst wenn die Identität des Beleidigers
bekannt ist. Die Netzzeitung schreibt:
Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen.
[...]
Nach dem Urteil kann er [der Kläger] jetzt nicht nur gegen den Autor der Beleidigung direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen.
Benny ¶
27. März 2007, 22:14 Uhr
"vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen"
das heisst ja nichts weiter als fordern zu können, das die beleidigung gelöscht wird und erst nach unterlassung kann wirklich gegen den betreiber vorgangen werden. Das halte ich für gerechtfertigt.
Schließlich liegt das ja mit Sicherheit in den Möglichkeiten des Betreibers. Genauso wie er rechtswidrige Inhalte wie rechtextremes, rassistisches etc. Material löschen kann und sollte, nachdem er davon erfahren hat.