Nachdem festgestellt wurde, dass es auf der ganzen weiten Welt kein Shopsystem gibt, das nicht bis zum Bersten mit nutzlosen Features aufgeblasen ist, werkele ich schon einiger Zeit an meinem eigenen Shop und komme gut voran. So langsam geht es an den Bestellvorgang und irgendwo darin sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen ihren Platz finden. Die Frage ist nur, wie man die am besten einbindet. Klar, irgendwo muss der Käufer eine Checkbox anticken, mit der er bestätigt, dass er den Text zur Kenntnis genommen hat. Aber wie bringt man eigentlich den Text am besten auf den Bildschirm?
Die Standard-Methode
Normalerweise findet man die Checkbox auf der Bestellseite ganz am Ende. Dabei gibt es dann einen Link, der entweder in einem neuen Fenster oder einem Javascript-Popup die AGB als eigene Seite aufruft.
Vorteil: So kennt und erwartet Otto Normalkunde die AGB, denn so machen es die meisten Online-Shops.
Nachteil: Neue Fenster. Das ist eigentlich kein Nachteil, das ist schon ein Ausschlusskriterium.
Die Standard-Methode in schön
Nimmt man die Standard-Methode und verwendet statt eines normalen Popups einen netten Lightbox-Effekt (z.B. mit Shadowbox), hat man etwas für's Auge getan uns spart sich die Verwendung von target="_blank"
.
Vorteil: Der Kunde findet seinen AGB-Link wie bei der Standard-Methode genau da wo er ihn sucht.
Nachteil: Sich auf Javascript zu verlassen ist ganz schlechter Stil. Man müsste eine Alternative parat haben, die auch mit deaktiviertem JS funktioniert. Das wäre dann eine der anderen Methoden mit ihren jeweiligen Nach- und Vorteilen. Und die könnte man dann auch direkt ausschließlich verwenden, denn ob der Link an gewohnter Stelle jetzt so wichtig ist, dass man sich dafür einen Wolf programmieren muss…
Die Windows-Methode
Von der Installation kommerzieller Software kennt jeder Nutzer die kleinen Textfelder mit Scrollbalken, in denen AGB und/oder Lizenztexte angezeigt werden. Ein solches Fensterchen auch auf einer Website umzusetzen wäre in jedem Fall ein Leichtes – so würden sich auch lange Texte platzsparend direkt auf der Bestellseite unterbringen lassen.
Vorteil: Jeder leidgeprüfte Windows-Nutzer ist an diese Darreichungsform gewöhnt. Die Umsetzung wäre leicht, platzsparend und unterbricht den Bestellvorgang nicht durch zusätzliche Seitenaufrufe.
Nachteil: Das Lesen von längeren Texten in dieser Form ist eine Qual, die man möglichst niemandem zumuten sollte. Man könnte sicher allerdings auch fragen, ob das die meisten Kunden überhaupt machen, egal bei welcher Darstellungsform.
Extraseite vor oder nach dem Bestellformular
Einfach vor das Bestellformular prominent die AGB-Seite einblenden, Bestätigungs-Checkbox inklusive. Das gleiche Spiel ließe sich auch nach dem Ausfüllen des Formulars umsetzen, quasi als zweiter Schritt der Bestellung.
Vorteile: Keine Fenster, Lightboxen oder Scrollbalken.
Nachteil: Mancher Verkaufsstratege würde vielleicht sagen, dass es keine gute Idee ist, eine Hürde in Form einer kompletten Seite vor den Bestellvorgang zu setzen. Außerdem zwingt man so jeden Kunden, die AGB bei jedem Bestellvorgang zumindest wahrzunehmen. Vielleicht nicht falsch für Erstkunden, aber was ist mit dem Rest?
Die Qual der Wahl
Was ist nun die sinnvollste Variante? Ich tendiere im Moment zur Methode Extraseite nach Bestellformular. Das erscheint mir mit den wenigsten Nachteilen behaftet, selbst wenn es recht unüblich ist. Wir wissen zwar, dass der Bauer nichts frisst, was er nicht kennt, aber ob jemand wirklich den AGB-Popup-Link im Bestellformular vermissen würde? Ich glaube nicht.
Kommentare (17)
Anonymous 2 ¶
1. Februar 2008, 10:47 Uhr
Warum nicht die Textbox mit einem Link kombinieren.
"AGB in extra Fenster öffnen" als Link unter die Textbox.
Peter ¶
1. Februar 2008, 11:13 Uhr
Neue Fenster sind böse böse böse. Aber in Kombination mit der Lightbox-Methode könnte ich mir das durchaus vorstellen.
neff ¶
1. Februar 2008, 11:39 Uhr
Amazaon und Computeruniverse z.B. setzen eine komplette Seite vor den Bestellabschluss.
Also so unseriös kann das nicht sein.
Ich verstehe bloß nicht, warum du die AGB nicht einfach als Link einbaust, der auf eine ausführliche Seite mit dickem "Zurück zur Bestellung"-Buttom verweist?
Wenn sich die Seite im selben Fenster öffnet hast du kein Problem mit einer neuen Seite.
Wobei die AGB pro User eh nur HÖCHSTENS einmal gelesen wird. Da würde eine neue Seite auch niemanden umbringen.
Marc ¶
1. Februar 2008, 12:09 Uhr
Normalerweise schon, aber so ein kleines AGB Fenster... Was ist daran so schlimm? Man kann es ja auch übertreiben...
Aber ich finde eigentlich die Idee mit der Lightbox sehr gut, leider müsste man dann noch irgendwas finden, für die User, die JavaScript nicht aktiviert haben..
Willi ¶
1. Februar 2008, 13:02 Uhr
Ich habe mir bis jetzt nicht so intensiv Gedanken darüber gemacht aber kann man die AGBs nicht auch noch per Email den User zukommen lassen?
Peter ¶
1. Februar 2008, 13:07 Uhr
Zitat Willi:
Nach der Bestellung? Das wäre aber nicht so sehr seriös.
Zitat neff:
Wäre eine Option, aber man müsste Maßnahmen ergreifen, dass halb ausgefüllte Bestellformulare dabei nicht verloren gehen. Nicht ganz einfach, aber wohl nicht unmöglich.
fwolf ¶
1. Februar 2008, 13:41 Uhr
Mein Vorschlag: Kombiniere die Extra-Seite mit AJAX.
Und zwar so:
1. Du packst diese Extra-Seite VOR dein "Bestellung abschicken"-Formular, allerdings in einem DIV-Container - d.h. also direkt - in deine "Bestellung abschicken"-Seite rein.
2. Du verpasst diesem DIV eine hübsche ID, z.B. "agb" und setzt es dann via CSS auf "display: none" o.ä.
3. Nimm Thickbox und benutze sein Inline Content-Feature, um dieses hübsche DIV dann bei Klick auf den "Bestellung absenden"-Button einzublenden.
Fällt in diesem Fall JavaScript aus irgendeinem Grund weg, sieht der Benutzer diesen AGB-Text VOR dem "Bestellung absenden"-Button bzw. -Formular.
Tadaa! ;)
cu, w0lf.
Peter ¶
1. Februar 2008, 13:52 Uhr
Guter Vorschlag. Aber AGB von Onlineshops haben in den meisten Fällen etwa die Länge der gesammelten Werke Tolstois. Und dann wird es ohne Javascript schon sehr hässlich.
fwolf ¶
1. Februar 2008, 14:17 Uhr
Zitat Peter:
Tja, deswegen der "Skip to form"-Link - alternativ täte es sicher auch eine kurze Zusammenfassung plus "skip to form"-Link, in der Art, wie man es bei den Creative Commons sieht.
cu, w0lf.
Michel ¶
1. Februar 2008, 14:50 Uhr
Zitat fwolf:
Tja, deswegen der "Skip to form"-Link - alternativ täte es sicher auch eine kurze Zusammenfassung plus "skip to form"-Link, in der Art, wie man es bei den Creative Commons sieht.
Der Gedanke kam mir auch schon. Sowas wie die Datenschutz-Icons, nur für AGB und mit einem "ausführlich"-Link. Aber wie sieht das rechtlich aus?
Willi ¶
2. Februar 2008, 09:12 Uhr
Hm stimmt, nach der Bestellung ist schlecht :-) . Wie wäre es mit einer Audio Datei, welche im Hintergrund während der Bestellung die ABGs ließt *fg*?
Ich merke es ist nicht wirklich Leicht eine gute Lösung zu finden!
Peter ¶
2. Februar 2008, 09:46 Uhr
Zitat Michel:
Ich bin kein Anwalt, aber so falsch klingt die Idee nicht. Eine Zusammenfassung wäre ja eine Verbesserung gegenüber der einfachen Bestätigungs-Checkbox.
Aber es bleibt dann immer noch die Frage, wie der Link zur ausführlichen Version realisiert werden kann. Damit das, was ein Kunde evtl. schon in das Bestellformular eingegeben hat nicht verloren geht, müsste man immer alle Formulardaten mitschicken. Am einfachsten wäre es wohl, die Daten in der Einkaufswagen-Session lagern.
Michel ¶
2. Februar 2008, 14:11 Uhr
Cookies, Sessions, oder wie bei Amazon: als angemeldeter Benutzer wird der Einkaufswagen auf dem Server gespeichert. Dafür muss man sich natürlich auch vorher anmelden und AGB lesen, wo wir wieder bei der Ausgangsfrage wären :D
Die Thickbox-Idee von weiter oben find ich gut. Alternativ ein iFrame?
kputt ¶
2. Februar 2008, 20:07 Uhr
Ich handhabe das so, dass ich die AGBs generell im Shop schon verlinke (kann sich der Benutzer jederzeit durchlesen), die Checkbox (+zusätzliche Verlinkung) platziere ich dort, wo der Benutzer seine Kundendaten angibt.
Warum? Früher war besagte Checkbox im letzten Schritt des Bestellvorganges eingebaut, was sich jedoch negativ auf das Kaufverhalten ausgewirkt hat - viele Bestellabbrecher auf der letzten Seite. Seit diese Checkbox wesentlich früher im Bestellverlauf abgehakt wird, machen weniger Leute einen Rückzieher auf der letzten Seite (Übersicht Bestellung und deren Bestätigung).
Lightbox usw. halte ich für nicht angebracht, mich persönlich nerven diese Dinger gewaltig - aber der Wurm muss ja bekanntlich nicht dem Angler schmecken.
Peter ¶
2. Februar 2008, 21:12 Uhr
Zitat kputt:
Sowas in der Art hatte ich vermutet. Gut dass das bestätigt ist. Da würde sich dann nur noch die Frage stellen, wie man die Verlinkung bei der letzten Checkbox macht, ohne dass die Formulardaten beim Aufruf flöten gehen. Lightbox wäre da wohl am angebrachtesten.
pwyll ¶
3. Februar 2008, 04:06 Uhr
Alle Vorschläge sind gut und das eine oder andere Shopsystem hat dies auch so integriert. Aber, und da gebe ich euch recht, gibt es keine passende Lösung für jeden, was ja auch das Manko der Shopsysteme ist. Dies auch nicht nur für den Haken bei den AGB.
Deshalb wäre es ein guter Zug, alle (TM) Vorschläge anzubieten. Denn selbst hier, bei den Kommentaren gibt es ja schon verschiedene Meinungen.
Alle anbieten und der Shopbetreiber kann in seinem Admin oder Config-File seine Option wählen.
Klar, mehr Aufwand, aber ultimativ! Für mich sollte das ein gutes Shopsystem einfach haben.
Natürlich gilt das alles nur, wenn du dein Shopsystem öffentlich machst. Wenn nur auf deine Kunden bezogen, dann braucht man das ja nicht. Obwohl... ein anderer Kunde könnte ja auch eine andere Lösung haben wollen, womit wir dann wieder beim Anfang meines Kommentares wären. :-)
cu.
Mario H. ¶
3. Februar 2008, 17:16 Uhr
Ich finde die Idee mit der Zwischenseite am besten, denn:
- es gehen keine Daten verloren,
- keine mit/ohne-JavaScript-Probleme
- der Kunde muss die AGB zur Kenntnis nehmen
- relativ wenig Nerv tötend
- lässt sich sehr sauber integrieren
Nachteil: es ist nicht hip ;-)
Btw: ich bin ein riesiger AJAX-Fan, aber die wichtigste Frage ist nicht, was möglich ist, sondern, was am meisten sinnvoll...