Der Bundesgerichtshof entschied heute: Betreiber von Internetforen haften für eventuell gepostete Beleidigungen, selbst wenn die Identität des Beleidigers bekannt ist. Die Netzzeitung schreibt:

Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen.
[...]
Nach dem Urteil kann er [der Kläger] jetzt nicht nur gegen den Autor der Beleidigung direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen.