Der Bundesgerichtshof entschied heute: Betreiber von Internetforen haften für eventuell gepostete Beleidigungen, selbst wenn die Identität des Beleidigers
bekannt ist. Die Netzzeitung schreibt:
Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen.
[...]
Nach dem Urteil kann er [der Kläger] jetzt nicht nur gegen den Autor der Beleidigung direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen.
Kommentare (3)
Benny ¶
27. März 2007, 22:14 Uhr
"vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen"
das heisst ja nichts weiter als fordern zu können, das die beleidigung gelöscht wird und erst nach unterlassung kann wirklich gegen den betreiber vorgangen werden. Das halte ich für gerechtfertigt.
Schließlich liegt das ja mit Sicherheit in den Möglichkeiten des Betreibers. Genauso wie er rechtswidrige Inhalte wie rechtextremes, rassistisches etc. Material löschen kann und sollte, nachdem er davon erfahren hat.
Lexx ¶
29. März 2007, 08:03 Uhr
Und wenn dich die Sektenspinner von Scientology mal auffordern, deine "Hetze" vom Netz zu nehmen, obwohl diese evtl. sogar der Wahrheit entspricht? Könnte in eine neue Form von Zensur umschlagen.
Peter ¶
29. März 2007, 21:18 Uhr
Ich meine gelesen zu haben, dass Scientology in den USA ähnliches durchaus auch gelegentlich versucht - allerdings ohne sonderlich viel Erfolg. Das könnte hierzulande in Zukunft anders laufen.