Na, wer ist alles überrascht? Die Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundestag abgeschmettert. Eine Begründung gibt es auch: Es ist nämlich ausgeschlossen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht perfekt funktioniert. Die Justizministerin (Was hat die hier eigentlich zu melden? Die ist nicht im Petitionsausschuss):
Wenn auch die Anonymisierungsdienste zur Speicherung der Daten verpflichtet sind, dann kann die in der Petition befürchtete Situation nicht auftreten, dass gerade die Teilnehmer an der Telekommunikation, die ein Interesse daran haben, dass ihre Kommunikation insbesondere den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird, Vorkehrungen treffen können, damit ihre Daten nicht ihrer
Person zugeordnet werden können.
So bekämpft man das Verbrechen – man verpflichtet einfach die Gangster zur Mitwirkung! Was kann da schon schiefgehen? Von der totalen Überwachung und so mal ganz abgesehen …
Demokratiesimulation.
Via Datenschutz-Blog, gefunden durch Fixmbr
Kommentare (8)
Axel ¶
29. Juli 2008, 20:55 Uhr
Warten wir erstmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu ab.
Ich bin nach dem Grundsatzurteil was den Bundestrojaner angeht eigentlich recht gelassen. Die Vorratsdatenspeicherung ist kaum mit dem neuen Grundrecht vereinbar.
Peter ¶
29. Juli 2008, 21:09 Uhr
Zitat Axel:
Warum? Der Bundestrojaner-Einsatz wurde doch zugelassen.
Axel ¶
29. Juli 2008, 22:55 Uhr
Unter so erschwerten Bedingungen, dass es praktisch nicht einsetzbar ist.
Es muss dabei vorher sichergestellt sein (nicht nur ein Anfangsverdacht vorliegen), dass man es mit ganz harten Jungs zu tun hat.
Peter ¶
29. Juli 2008, 23:09 Uhr
Zitat Axel:
Genau. Und wer stellt das fest? Ein Richter. Und was ist der Richter? Überlastet. Was macht ein überlasteter Richter? Im Zweifel unterschreiben. Das wird bei allem Kleinkram so gehandhabt. Außerdem darf man nicht vergessen, dass wir bereits Überwachungs-Weltmeister (der Ineffizenz, aber immerhin) sind.
Jetzt sagst du:
Da frage ich: Was lässt dich das glauben? Wieso soll es anders laufen als bisher? Mehr Zeit zu Bearbeitung oder mehr Richter gibt es nicht, ebensowenig Folgen im Falles einer
ungerechtfertigten Anwendung.Kannst du ein anderes Argument als
auffahren, irgendeins?Axel ¶
29. Juli 2008, 23:20 Uhr
Nein eben nicht einfach unterschreiben. Er muss eine vollständige Erklärung schreiben. Ausführlich. Nicht einfach ein Wisch ohne was drauf wie z.B. bei einer Hausdurchsuchung.
Peter ¶
30. Juli 2008, 08:34 Uhr
Schön, dann bleibt ja noch weniger Zeit um den Sachverhalt zu prüfen.
Axel ¶
30. Juli 2008, 13:01 Uhr
Das kann man so und so sehen. Ich glaube eher dass der Richter nicht so leichtfertig sowas anfertigt, wenn er sich die Arbeit in 99% der Fällen sparen kann.
Axel ¶
30. Juli 2008, 15:16 Uhr
Übrigens auch interessant zu dem Thema ist
http://chaosradio.ccc.de/cr132.html
Falls du es noch nicht kennst. Der CCC war ja bei der Urteilsverkündung dabei und scheint zu wissen von was sie reden.