Das Upload-Magazin hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke die Situation rund um die Haftung für mißliebige und/oder rechtswidrige Blogkommentare zusammenfassen lassen. Fazit: Was im Zweifelsfall am Ende vor Gericht herauskommt, hängt allein davon ab, was für ein Anwalts-Kaliber man sich leisten kann und ob man ein wenig gutes altes Glück hat. Lesebefehl.
Kommentare (3)
Kevin ¶
16. August 2007, 17:22 Uhr
Irgendwie wird's wohl noch dauern, bis die Realität bei den Gerichten ankommt. Schade ist es deshalb, weil den Kommentaren der Blogbeiträge so eine gewisse Dynamik abhanden kommt, man kann ja nicht als Blogger ständig am Rechner sitzen, nur um bei (gutbesuchten) Blogs die Kommentare freizuschalten.
Die digitale Entwicklung bleibt ja auch nicht stehen, da wird noch eine Menge Arbeit auf die Richter und die Politiker unseres Landes zu kommen.
Peter ¶
16. August 2007, 17:54 Uhr
Was macht das schon? Für die Politiker lief es doch bisher auch ohne Ahnung von all dem Digitalzeug ganz gut. Wegen sowas wird man nicht abgewählt, also warum sollte man sich jetzt um diesen ganzen Computerkram kümmern?
Kevin ¶
16. August 2007, 18:41 Uhr
Genau an den Ausschnitt hab ich auch gedacht.
Was bleibt am Ende außer Flickschusterei? Nichts, bis eine andere Generation im Plenarsaal sitzt.
Traurig.
Leider.