Schäuble und seine Schergen sprechen ja immer gern davon, dass Otto Normalbürger vom Bundestrojaner gar nicht betroffen wäre. Die höchsten 10 Anwendungen des Spionageprogramms seien, ebenso wie die totale Videoüberwachung und andere 1984er-Maßnahmen, ausschließlich für Terroristen reserviert.

Nun erinnern wir alle uns sicher an diese großartige Rede unserer Bundeskanzlerin, in der Videoüberwachung für die Fußgängerzone gefordert wurde:

Wäre das ein Einzelfall geblieben, hätte man das für eine Ausrutscher halten können. Aber, nicht wirklich überraschend, auch andere CDU-Politiker können sich vorstellen, die Totalüberwachung auch gegen Kleinkriminelle einzusetzen, so zum Beispiel der der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf.

Baldauf befürwortete die Pläne von Innenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung. Werde diese eingesetzt, könne man sie auch bei gewaltbereiten Fußball-"Fans" einsetzen.

Wir sind also schon vom Terroristen als Ziel abgerückt und wollen jetzt auch den durchschnittlichen Oberliga-Hooligan ausspionieren. Man beachte, dass in diesem Artikel ausdrücklich erwähnt wird, wie friedlich diese Fußballsaison bisher war. Aber wir wissen ja, dass man für Panikmache keinen konkreten Anlass braucht.

Weit ist es dann nicht mehr, bis auch jeder Falschparker den Herrn Schäuble auf seiner Festplatte begrüßen darf. Oder zumindest irgendwer ernsthaft sowas fordert.