Deutschland befindet sich laut eines Interviews seit dem 11. September 2001 im Verteidigungsfall nach Artikel 51 der Uno-Charta. Spontan mag man glauben, dass das nicht stimmen kann, denn weder Artikel 51 der Charta noch die Resolution des Sicherheitsrates zum 11. September erklären einen Verteidigungsfall, sondern erlauben lediglich Selbstverteidigung.

Schäuble könnte Artikel 5 des Nordatlantikvertrags gemeint haben, der sich für den Bündnisfall (und der wurde bekanntlich am 11. September ausgerufen) in der Tat auf Artikel 51 der Uno-Charta bezieht. So gesehen ist Schäubles Aussage eigentlich nicht falsch, nur ausgesprochen verwirrend. Vielleicht wurde er falsch zitiert?

Ein paar aktuelle Umfrageergebnisse: Laut dem aktuellen Spiegel befürworten 50% von 1000 Befragten Schäubles Forderungen im Grundsatz, aber nur 20% würden das Liquidieren von Gefährdern (von dem Schäuble sich nach aktuellen Meldungen distanziert) gutheißen. Andererseits fürchten Umfragen des Stern zufolge 54% einen Überwachungsstaat, nachzulesen bei heise online.