Falls es bisher noch jemandem entgangen ist: das Wordpress-Plugin Subscribe to Comments (E-Mail-Benachrichtigungen bei neuen Kommentaren) ist ein Abmahnrisiko. Weil kein Double-opt-In stattfindet, also keine E-Mail mit Bestätigungslink versendet wird, können die Benachrichtigungen über neue Kommentare als Spam interpretiert werden.
Abhilfe schafft dieser Patch. Damit wird Subscribe to Comments um eine Double-Opt-In-Funktion erweitert, was wunderbar funktioniert und abmahnfest ist.
Kommentare (12)
Rico Neitzel ¶
20. Oktober 2008, 13:09 Uhr
Und nun traut sich keiner mehr... Ich bin gespannt, wohin sich unsere geldgeile Abmahngesellschaft weiterentwickelt. Hat man überhaupt noch Lust und DE zu bloggen?
Christian ¶
20. Oktober 2008, 15:14 Uhr
Du hast also das nötige Fachwissen um uns garantieren zu können das es mit besagtem Plugin keinerlei Möglichkeit mehr gibt mich damit abzumahnen? ;) Ich wäre Vorsichtig mit solchen Aussagen, die ziehen Leute sonst gerne als Quelle heran wenn doch einmal der Fall der Fälle eintrifft... man könnte schon fast denken es wäre eine kleine Rechtsberatung.
Von daher würde ich dir schon raten das ganze nicht so absolut und 100%ig auszudrücken... denn was ist heute schon wirklich Abmahnsicher?
Peter ¶
20. Oktober 2008, 15:33 Uhr
Zitat Christian:
Ungeheuerlich! Du hörst von meinem Anwalt!
Anne-Kathrin ¶
20. Oktober 2008, 17:49 Uhr
Das Ganze scheint völlig absurd und zeigt den Irrsinn, mit dem wir so konfrontiert sind.
Es zeigt aber auch was anderes, das auf "Upload" auch sehr deutlich angesprochen wird: es ist wichtig, international vertriebene "Produkte" auf die Tauglichkeit hiesiger Verhältnisse hin zu überprüfen.
Ich überlege gerade, ob das Problem übertragbar ist auf ähnliche Szenarien.
Aber schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken...
der_Klaus ¶
20. Oktober 2008, 18:24 Uhr
ich denke dass double-opt-in noch viel zu unsicher ist. genau wie double-blind-tests ;)
ne, ernsthaft: warum sollte man eine abmahnung bei einfachem opt-in und möglichkeit zum opt-out kriegen?
tefly ¶
20. Oktober 2008, 19:35 Uhr
also ich hab mich bisher aus askimet verlassen, das funktioniert finde ich ganz gut.
Stephan ¶
21. Oktober 2008, 13:58 Uhr
In diesem Bereich ist alles grau.
Selbst double-opt-in-Verfahren sind Abmahnbar!
Peter ¶
21. Oktober 2008, 14:00 Uhr
Natürlich, aber das heißt noch lange nicht, dass man nicht das Risiko minimieren kann.
Stephan ¶
21. Oktober 2008, 14:21 Uhr
Also wenn double-opt-in-Verfahren ebenfalls abmahnbar sind, wo hast du dann welches Risiko minimiert?
Rico Neitzel ¶
21. Oktober 2008, 14:32 Uhr
Zitat Stephan:
Nachdem es sich bei Double-Opt-In um allgemeine Rechtspraxis handelt müsste schon einer nen Präzedensfall erstreiten... Vielleicht in Hamburg. Aber auch diese Richter werden vorsichtiger, was solche Fälle angeht...
Tobias ¶
8. November 2008, 12:09 Uhr
Gibts auch hier von mir :)
http://www.tobiaskoelligan.de/internet/subscribe-to-comments-mit-double-opt-in-pruefung/
Peter ¶
13. Juli 2011, 10:57 Uhr
Ich frage mich ob es eine Möglichkeit gibt die Checkbox von vorn herein angeklickt zu haben, so das der User die Box erst "wegklicken" muss?!