Der BKA-Boss ist im SPON-Interview bei der Beantwortung dieser Frage sehr hilfreich:
Den Begriff der konkreten Gefahr kennen wir aus den Polizeigesetzen der Länder. Er besagt, dass die erkennbare, objektiv nicht entfernte Möglichkeit des Schadenseintritts bestehen muss. Er besagt nicht, dass der Eintritt der Gefahr unmittelbar bevorstehen muss. An dieser Stelle sehe ich die Strafverfolgungsbehörden beispielsweise bei Hinweisen auf geplante terroristische Anschläge nicht in Begründungsnot.
Die hohen Hürden
die in den letzten Tagen von den Medien so abgefeiert wurden bestehen also im Wesentlichen darin, ob irgend jemand als Terrorist deklariert wird oder nicht. Und wie schnell das geht wissen wir ja. Tja… Glückwunsch Wolfgang, du hast gewonnen?
Kommentare (2)
alican ¶
1. März 2008, 18:44 Uhr
Everything, that threatens the economy, is clearly an act of terrorism™
Schrempfy ¶
2. März 2008, 03:10 Uhr
Zitat alican:
Dem kann ich nur zustimmen. Auf in die Sklaverei!