Das Entsetzen des Dozenten war beachtlich, als er zuletzt feststellen musste, dass fast kein Teilnehmer seines Seminars Neue Medien I
der bloggenden Zunft angehörte. Das dürfte weniger an Internet-Inkompetenz gelegen haben, als vielmehr an einem offenbar gebotenen Maß an Vorsicht. Denn wir werden beobachtet.
Die Story zusammengefasst: Ein Student der TU Ilmenau hat in seinem Weblog über seiner Meinung nach rechtsextreme Burschenschaften und Fachschaftsratmitglieder gebloggt. Prompt droht ihm der Universitätsrektor in einer Unterlassungsaufforderung mit der Exmatrikulation.
Wollen wir hoffen, dass daraus nichts wird und dass (egal wie dieser Fall ausgeht) solche Maßnamen nicht populär werden. Denn vielleicht haben neben dem Rektor der TU Ilmenau auch andere Studenten vielleicht keine Kenntnis von §5 GG und lassen sich ernsthaft von sowas einschüchtern.
Kommentare (1)
Achim Friedland ¶
11. März 2007, 17:22 Uhr
Naja, es gibt einen kleinen feinen Unterschied zwischen der freien Meinungsäußerung die im GG gemeint ist und der üblen Nachrede auf Grund eines übersteigerten Egos...
Meine Sicht der Dinge:
http://blog.ahzf.de/index.php/2007/03/10/uber-die-reputation-im-web-20/